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Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Webadresse
http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung105736-…
Beschreibung
Kurzinfo: Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang/einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieter über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden).Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)
3 Jahre (mind. 3.000 Stunden Praxis und mind. 600 Stunden Theorie)
Zugangsvoraussetzungen
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit