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Mehr Informationen

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Die Teilprüfung aus Biologie und Umweltkunde erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Biologie und Umweltkunde erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Überblicksartige Kenntnis des Pflanzen- und Tierreiches mit Schwerpunkt auf den wichtigen systematischen Großeinheiten
  • Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte
  • Stammesgeschichte des Menschen
  • Bau und Funktion des menschlichen Körpers
  • Ernährung, Fortpflanzung und Vererbung bei Mensch und Tier
  • menschliches und tierisches Verhalten
  • Grundlagen des Lebens
  • Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere als Ökosystem und Lebenswelt des Menschen.

Webadresse

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung106982-…

Beschreibung

Kurzinfo: Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Biologie und Umweltkunde im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)

Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
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