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Mehr Informationen

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Die Teilprüfung aus Chemie 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Chemie 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Allgemeine Chemie:Bausteine der Materie (Aufbau der Atome und Moleküle, Arten der chemischen Bindung, Radioaktivität)
  • Bedeutung des Periodensystems
  • die drei klassischen Aggregatzustände
  • Satz von Avogadro
  • Molvolumen
  • Avogadro-(Loschmidt-) Konstante
  • allgemeine Gasgleichung
  • chemische Reaktionen (Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von LeChatelier-Braun)
  • Reaktionsgeschwindigkeit und Katalyse
  • Lösungen
  • Dissoziation und Assoziation
  • Säuren, Basen und Salze
  • pH-Wert
  • Hydrolyse
  • Elektrolyse.
  • Anorganische Chemie:Wasserstoff
  • Sauerstoff
  • Halogene
  • weitere wichtige nicht-metallische Elemente und Metalle
  • Verbindungen dieser Elemente.
  • Organische Chemie: Sonderstellung des Kohlenstoffes
  • ketten- und ringförmige Verbindungen
  • Isomerie
  • Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate (funktionelle Gruppen)
  • aromatische Verbindungen
  • Erdöl
  • Kunststoffe (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition).

Webadresse

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung107014-…

Beschreibung

Kurzinfo: Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Chemie 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)

Je nach Anbieter zwischen 50 und 60 Stunden

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
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