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Mehr Informationen

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Webadresse

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung107018-…

Beschreibung

Kurzinfo: Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)

Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
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