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Im Lehrberuf AssistentIn in der Sicherheitsverwaltung lernen die Lehrlinge unter anderem wie sie:

  • Verwaltungsarbeiten durchführen, behördliche Schriftstücke und Informationsmaterialien verfassen und bearbeiten
  • Verfahrensanordnungen und Ladungen erstellen und bearbeiten
  • Akteneinsichten vorbereiten
  • Bescheide, Stellungnahmen oder Einsprüche erstellen oder bearbieten
  • Statistiken, Karteien, Datenbanken anlegen und führen
  • Büroausstattung und Büromaterial beschaffen und organisieren
  • im Rechnungswesen mitarbeiten, Belege organisieren und prüfen
  • Terminen, Besprechungen und Dienstreisen planen
  • Parteienverkehr durchführen
  • Newslettern, Aussendungen usw. für die Öffentlichkeitsarbeit erstellen

Die Ausbildung im Lehrberuf erfolgt hauptsächlich in Polizeidienststellen und Polizeidirektionen.

Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolventen/-absolventinnen berechtigt die Berufsbezeichnung "Assistent in der Sicherheitsverwaltung" bzw. "Assistentin in der Sicherheitsverwaltung" zu tragen.

Webadresse

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung107537-…

Beschreibung

Zielgruppe: Jugendliche mit erfüllter Schulpflicht, meist im Alter von 15 bis 19 JahrenKurzinfo: Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb). Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringen die Lehrlinge in der Berufsschule. Im Lehrbetrieb erlernt der Lehrling den gewählten Beruf anhand der praktischen Arbeit. In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen für den gewählte Beruf vermittelt.

Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)

3 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Alternative Bezeichnung

Berufsschule
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