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Inhalte - Überblick:
- Einführung in die Lebens- und Sozialberatung
- Grundlagen für die Lebens- und Sozialberatung in den angrenzenden sozialwissenschaftlichen, psychologischen, psychotherapeutischen, pädagogischen und medizinischen Fachbereichen
- Methodik der Lebens- und Sozialberatung & Ehe- und Familienberatung
- Krisenintervention
- Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Berufsethik und Berufsidentität
- Gruppenselbsterfahrung
- Abschluss und Prüfung
- Aufbaucurriculum Vertiefung Ehe- und Familienberatung:
- Psychiatrie
- Psychologie
- Einführung in die berufsspezifischen juristischen Fachgebiete
- Gruppenselbsterfahrung
Tätigkeitsbereiche:
- Psychosoziale Beratung und Begleitung von Menschen in schwierigen privaten und beruflichen Lebenssituationen sowie Veränderungsprozessen
- Konfliktmanagement, Mobbing, Bossing, Staffing
- Berufliche Weiterentwicklung
- Burnout/Burnoutprophylaxe
- Persönlichkeitsentwicklung
- Lebens- und Veränderungskrisen
Mit dem Abschluss zum Ehe- und Familienberater*in bieten sich u. a. folgende mögliche Tätigkeitsfelder an:
- Trennung, Scheidung, Besuchsrecht, Unterhalt
- Erziehung, Kinderbetreuung, Schule, Ablösung von Kindern
- Paarkonflikt, Kommunikation, Rollenverteilung, Sexualität
- Psychische Probleme
- Gewalt in der Familie, Missbrauch, Misshandlung
- Schwangerschaft, Empfängnisregelung, Wunschkind
Webadresse
http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung107759-…
Beschreibung
Diplomlehrgang LebensberaterIn / Ehe- und FamilienberaterInDauer / Arbeitsaufwand (ECTS)
5 + 3 Semester
Zugangsvoraussetzungen
- abgeschlossene Berufsausbildung (mind. Lehrabschluss) – Matura ist nicht erforderlich
- Mindestalter 25 Jahre (keine Altersobergrenze)
- Freude im Umgang mit Menschen
- hohe soziale und empathische Kompetenz
- Bereitschaft andere Menschen zu fördern und in schwierigen Themen zu begleiten
- Bereitschaft sich mit sich selbst auseinander zu setzen und stetig an der eigenen Persönlichkeitsentwicklung zu arbeiten
- psychische und physische Eignung
- Unbescholtenheit – keine Vorstrafen (Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate)
- Teilnahme am Assessment vom ISPS zur Abklärung der Eignung
- Motivationsschreiben, weshalb diese Ausbildung gewählt wurde