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Mehr Informationen

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Humanmedizin, Anatomie
  • Arzneimittel und Anästhesie
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Patientenversorgung, Krankenbetreuung
  • Instrumenten- und Gerätekunde, Strahlenschutz
  • Operationstechniken
  • Endoskopie
  • medizinische Computer und Operationscomputer
  • Erste Hilfe, Notfall- und Akutmanagement, Verbandslehre
  • Sanitäts- und Hygienegesetz
  • Arbeitsorganisation, Aufgaben im OP und der Endoskopie
  • Qualitäts- und Risikomanagement

Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz bildet eine Alternative zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich. Hinsichtlich ihres Einsatzes und Tätigkeitsbereichs im OP-Setting sind diese Ausbildungen gleichgestellt.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besteht ferner die Möglichkeit, die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu absolvieren. Dabei ist die theoretische Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung und die praktische Ausbildung am Dienstort zu absolvieren.

Regelungen über Ausbildung und Beruf der Operationstechnischen Assistenz sind im Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) verankert. Da es sich bei der Operationstechnischen Assistenz allerdings nicht um einen medizinischen Assistenzberuf im engeren Sinne handelt, sind die entsprechenden Regelungen hierfür im Gesetzestext gesondert angeführt.

Download Gesetzestext: BGBl In Nr. 15/2022

Webadresse

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung108246-…

Beschreibung

Kurzinfo: Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) wird in Österreich seit Herbst 2022 angeboten und dauert insgesamt drei Jahre. Sie umfasst 4.600 Stunden, wovon 1.600 Stunden auf die theoretische und 3.000 auf die praktische Ausbildung entfallen.

Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)

3 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter von 17 Jahren vor Beginn der Ausbildung
  • positiv abgeschlossene 10. Schulstufe
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Teilnahme an einem Auswahlverfahren
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