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Der Hochschullehrgang gliedert sich in 22 Module und befähigt die Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung, Kinder vom ersten bis zum siebten Lebensjahr in ihren Lern- und Entwicklungsprozessen an elementaren Bildungseinrichtungen kompetent zu begleiten und anzuleiten, Bildungskooperationen professionell zu gestalten sowie qualitätsvolle Beiträge zur Organisationsentwicklung in der jeweiligen Institution zu leisten.

Im ersten, zweiten sowie dritten Semester sind jeweils 6 Module zu absolvieren. Im vierten Semester sind 4 Module zu absolvieren. Diese umfassen interdisziplinäre Grundlagen für pädagogisches Handeln (Module 1, 2, 3, 4, 5 im ersten Semester und Module 7, 8 im zweiten Semester), den Schwerpunkt elementare Bildung und Didaktik (Module 9, 10, 11 im zweiten Semester und 13, 14, 15, 16 und 17 im dritten Semester) und elementarpädagogisch-praktische Studien (Modul 6 im ersten Semester, Modul 12 im zweiten Semester, Modul 18 im dritten Semester sowie Modul 22 im vierten Semester). Für individuelle Schwerpunktsetzungen sind im Curriculum zwei Wahlpflichtmodule vorgesehen (im 4. Semester).

Webadresse

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung108330-…

Beschreibung

Zielgruppe: Das Angebot richtet sich an Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium (180 ECTS)Kurzinfo: Der Hochschullehrgang bietet aufbauend auf ein Bachelorstudium eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu Elementarpädagoginnen und -pädagogen an, welche eine Berufsberechtigung zur Folge hat. Ziel ist es, die Absolventinnen und Absolventen zu befähigen, Kinder vom ersten bis zum siebten Lebensjahr in ihren Lern- und Entwicklungsprozessen an elementaren Bildungseinrichtungen kompetent zu begleiten und anzuleiten, Bildungskooperationen professionell zu gestalten und qualitätsvolle Beiträge zur Organisationsentwicklung in der jeweiligen Institution zu leisten.

Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)

4 Semester

Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 3e HG 2005 den Abschluss eines Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Zudem wird die Absolvierung eines Selbstevaluierungstools vor Beginn des Hochschullehrgangs als Zulassungsbedingung festgelegt.

Studienwerberinnen und Studienwerber haben zumindest Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – (GER) aufzuweisen.

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