Die Voraussetzung zum Bachelorstudium der Architektur umfasst neben der allgemeinen Hochschulreife (Matura) eine entsprechende einschlägige künstlerisch-gestalterische Eignung. Diese ist in Form einer zwei- bis dreitägigen mündlichen und schriftlichen Zulassungsprüfung vor einer Prüfungskommission nachzuweisen.