Die Voraussetzung zum Masterstudium der Architektur ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Architektur oder ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium. Bachelor-AbsolventInnen, die noch keine positiv beurteilte künstlerische Eignung vorweisen, haben diese in Form einer zwei- bis dreitägigen mündlichen und schriftlichen kommissionellen Zulassungsprüfung nachzuweisen.