Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Matura, Berufsreifeprüfung oder SBP der Studienrichtungen Chemie und Pharmazie. Sie umfassen neben einem Aufsatz über ein allgemeines Thema „Biologie Stufe 1“, „Chemie Stufe 2“, „Mathematik Stufe 2“. Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung: Die berufliche Qualifikation haben Sie in der Lehrberufsgruppe „Chemielaborant“, als „Technische Sonderfachkräfte – Biologielaborant“, als Teil-AbsolventIn einer berufsbildenden höheren Schule, insbesondere einer Technischen und Gewerblichen Fachschule der Fachrichtungen Chemie, Chemieingenieurwesen und Lebensmitteltechnologie erworben.