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Mehr Informationen

Im Lehrberuf KosmetikerIn lernen die Lehrlinge unter anderem wie sie:

  • Beratungsgespräche führen, Hautdiagnose erstellen
  • physikalische Schönheitspflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme), UV-Strahlen und apparative Kosmetik (z. B. Ozongeräte, Hochfrequenzgeräte) anwenden
  • Hals-, Nacke- und Dekolleteepflege
  • Packungen und Masken verabreichen
  • dekorative Kosmetik (Make-up auftragen, schminken, Augenbrauen und Wimpern färben, fassonieren (= in Form bringen) und pflegen

Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolventen/-absolventinnen berechtigt die Berufsbezeichnung "KosmetikerIn" zu tragen.

Webadresse

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung103924-…

Beschreibung

Zielgruppe: Jugendliche mit erfüllter Schulpflicht, meist im Alter von 15 bis 19 JahrenKurzinfo: Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb). Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringen die Lehrlinge in der Berufsschule. Im Lehrbetrieb erlernt der Lehrling den gewählten Beruf anhand der praktischen Arbeit. In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen für den gewählte Beruf vermittelt.

Zugangsvoraussetzungen

Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Alternative Bezeichnung

Schönheitspfleger/in SchönheitspflegerIn Berufsschule
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