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Mehr Informationen

Wichtige Ausbildungsinhalte:

Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Naturwissenschaften Geschichte usw.) werden fachspezifischen Fächer wie Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Hort- und Heimpraxis, Didaktik, Musikunterricht, Instrumentalunterricht, rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Leibeserziehung usw. unterrichtet.

Außerdem sind in der Ausbildung ab dem zweiten Ausbildungsjahr Pflichtpraktika zu absolvieren.

 

Anmeldung:

Ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

 

Voraussetzungen:

Der Besuch einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik erfordert prinzipiell den positiven Abschluss der 8. Schulstufe. Alle SchülerInnen müssen außerdem eine Eignungsprüfung absolvieren.

Außerdem müssen folgende SchülerInnen eine Aufnahmeprüfung ablegen:

  • 2. Leistungsgruppe abhängig vom Schulerfolg
  • 3. Leistungsgruppe auf jeden Fall

 

Berechtigungen:

  • uneingeschränkte Studienberechtigung (voller Hochschulzugang)
  • Befähigung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen und Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit.

 

Tätigkeitsbereiche:

Sozialpädagogen und -pädagoginnen arbeiten unter anderem in den Bereichen Nachmittagsbetreuung, Jugendwohlfahrt, Heil- und Sonderpädagogik, Beratung und Begleitung von Menschen, Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenslagen, Förderung, Begleitung und Versorgung von alten Menschen.

Webadresse

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung4197-bi…

Beschreibung

Zielgruppe: PflichtschulabsolventInnen mit Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.Kurzinfo: Bildungsanstalten für Sozialpädagogik vermitteln als berufsbildende höhere Schule sowohl eine fundierte Allgemeinbildung als auch eine berufspraktische Ausbildung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen.

Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)

5 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnischer Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Alternative Bezeichnung

BASOP, HLS
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