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Wichtige Ausbildungsinhalte:
Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Naturwissenschaften Geschichte usw.) werden fachspezifischen Fächer wie Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Hort- und Heimpraxis, Didaktik, Musikunterricht, Instrumentalunterricht, rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Leibeserziehung usw. unterrichtet.
Außerdem sind in der Ausbildung ab dem zweiten Ausbildungsjahr Pflichtpraktika zu absolvieren.
Anmeldung:
Ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Voraussetzungen:
Der Besuch einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik erfordert prinzipiell den positiven Abschluss der 8. Schulstufe. Alle SchülerInnen müssen außerdem eine Eignungsprüfung absolvieren.
Außerdem müssen folgende SchülerInnen eine Aufnahmeprüfung ablegen:
- 2. Leistungsgruppe abhängig vom Schulerfolg
- 3. Leistungsgruppe auf jeden Fall
Berechtigungen:
- uneingeschränkte Studienberechtigung (voller Hochschulzugang)
- Befähigung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen und Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit.
Tätigkeitsbereiche:
Sozialpädagogen und -pädagoginnen arbeiten unter anderem in den Bereichen Nachmittagsbetreuung, Jugendwohlfahrt, Heil- und Sonderpädagogik, Beratung und Begleitung von Menschen, Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenslagen, Förderung, Begleitung und Versorgung von alten Menschen.
Webadresse
http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung4197-bi…
Beschreibung
Zielgruppe: PflichtschulabsolventInnen mit Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.Kurzinfo: Bildungsanstalten für Sozialpädagogik vermitteln als berufsbildende höhere Schule sowohl eine fundierte Allgemeinbildung als auch eine berufspraktische Ausbildung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen.Dauer / Arbeitsaufwand (ECTS)
5 Jahre
Zugangsvoraussetzungen
kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnischer Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule