Die Zulassungsprüfung erfolgt in drei Abschnitten, wobei das Bestehen des vorangegangenen Abschnitts zur Teilnahme an der nächsten Runde berechtigt. Sie dient der Überprüfung der Eignung in den Bereichen körperliche Eignung (intakte Muskel- und Gelenksfunktion, gesunder Herz-/ Kreislaufapparat - dies muss auch durch ein ärztliches Attest im Vorhinein nachgewiesen werden), tänzerische Vorbildung und Eignung, rhythmisch-musikalische Eignung, physische und psychische Belastbarkeit als auch die Eignung zum Lehrberuf. Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist die Einhaltung einer Mindestaltersgrenze von achtzehn Jahren und des Höchstalters von fünfundzwanzig Jahren sowie der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.