Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile: Vorlage der gelösten, kreativ-praktischen Aufgaben, mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten, schriftliche Arbeit und mündliche Prüfung durch den Prüfungssenat. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist außerdem die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.