Durch eine Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen. Die Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben und mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist außerdem die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.