Die Zulassungsprüfung zumBachelorstudiums Saiteninstrumente dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatz-AnwärterInnen in den Bereichen instrumentale Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit, musiktheoretische Vorkenntnisse und geistige Reife. Weiters sind die angegebenen Altersgrenzen (Mindestalter fünfzehn Jahre, Höchstalter vierundzwanzig Jahre) und der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (für StudentInnen mit nicht-deutscher Muttersprache) zu berücksichtigen.