Die Zulassungsprüfung wird im Rahmen einer kommissionellen Gesamtprüfung absolviert und dient der Überprüfung der Eignung der StudienplatzanwärterInnen im Bereich jazztheoretische Kenntnisse, kompositorisch-improvisatorische Begabung, instrumentale Fähigkeiten, musikalische Hörfähigkeit. Weiters sind die angegebenen Altersgrenzen (Mindestalter siebzehn Jahre, Höchstalter vierundzwanzig Jahre) und der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (für StudentInnen mit nicht-deutscher Muttersprache) zu berücksichtigen.