Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der KandidatInnen für die besonderen Anforderungen des Masterstudiums unter besonderer Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Fähigkeiten auf praktischem Gebiet. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im einschlägigen Studienzweig oder ein gleichwertiger Abschluss derselben Studienrichtung an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung sowie das Bestehen der Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen. Weiters ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (für StudentInnen mit nicht-deutscher Muttersprache) zu berücksichtigen.