Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile: Vorlage der gelösten, kreativ-praktischen Aufgaben, mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten, kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung und mündliche Prüfung durch den Prüfungssenat. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist außerdem die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.