Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium der jeweiligen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Weiters sind der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (für StudentInnen mit nicht-deutscher Muttersprache) und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes zu berücksichtigen.