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Ausbildungsinhalte im Aufbaumodul, u.a.:

  • Anatomie und (Patho-) Physiologie
  • Gipstechnik (einschließlich Lagerung und Betreuung von Patienten/-innen
  • Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Das Berufsbild umfasst die Assistenz beim Anlegen ruhigstellender und starrer Wundverbände, insbesondere von Gips-, Kunstharz-, und thermoplastischen Verbänden, sowie das Anwenden von einfachen Gipstechniken aus therapeutischen Gründen nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.

Zu den weiteren Tätigkeiten der Gipsassistenz zählen u. a. die Korrektur von in der Stabilität beeinträchtigten starren Verbänden und Abnahme starrer Verbände, Auf- und Nachbereitung des Behandlungs- bzw. Gipsraums, das Organisieren und Verwalten der erforderlichen Materialien.

Praktika sind u.a. in folgenden Bereichen zu absolvieren: Krankenhäuser, Medizinische Einrichtungen mit Gipszimmern

Für eine Berufsausübung kommen in Frage: Krankenhäuser, Ambulatorien, Ärztliche und fachärztliche Ordinationen/Gruppenpraxen mit Gipszimmern

Web Address

http://www.ausbildungskompass.at/ausbildung106160-…

Description

Zielgruppe: Personen, die an einer Ausbildung zur Gipsassistenz anstreben Kurzinfo: Die Ausbildung in der Gipsassistenz umfasst mindestens 650 Stunden (120 Stunden Basismodul + 530 Stunden Aufbaumodul). Mindestens die Hälfte der Stunden muss auf praktische Ausbildung und mindestens ein Drittel auf theoretische Ausbildung entfallen. Praktika sind u. a. in folgenden Bereichen zu absolvieren: Krankenhäuser, Medizinische Einrichtungen mit Gipszimmern.

Duration / Workload (ECTS)

650 UE (inkl. Basismodul)

Access Requirements

  • Mindestalter von 18 Jahre vor Beginn der praktischen Ausbildung (17 Jahre für die theoretische Ausbildung bzw. das Basismodul)
  • körperliche und geistige Eignung zur Berufsausübung (Nachweis mittels ärztlichem Attest)
  • Vertrauenswürdigkeit und Unbescholtenheit (Strafregisterauszug)
  • positiv abgeschlossene Schulpflicht (neun positiv absolvierte Schulstufen) UND eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehrberuf, berufsbildende mittlere oder höhere Schule, anderer Gesundheits- und Pflegeberuf) (Ausnahmen möglich)

Die erforderliche Absolvierung des MAB-Basismoduls ist bei dieser Ausbildung inkludiert.

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