Die verpflichtende Zusatzprüfung beinhaltet ein Vorspiel im Zentralen Künstlerischen Fach, eine schriftliche und mündliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests (Tonsatz und Gehörbildung) sowie den Nachweis von Grundkenntnissen im Fach Klavier.