Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt für alle Studienwerberinnen/ Studienwerber, die die kommissionelle Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach des Bachelorstudiums oder die erste Diplomprüfung des Diplomstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik nicht an der Kunstuniversität Graz absolviert haben, erst nach erfolgreicher Beurteilung eines Eignungsvorspiels im zentralen künstlerischen Fach sowie der positiv absolvierten didaktischen Abschlussprüfung im zentralen künstlerischen Fach.