Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein abgeschlossener, facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleich-wertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eine sechssemestrige Ausbildung an einer postsekundären Bildungseinrichtung.