Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein AbsolventInnen von Bachelor- und gleichwertigen postsekundären Bildungsabschlüssen (insbesondere des Bachelor-Studienganges „Polizeiliche Führung“), die jeweils mindestends 12 ECTS in rechts-wissenschaftlichen Fächern, 12 ECTS in sozialwissenschaftlichen Fächern und 6 ECTS in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern umfassen oder Absolvent/inn/en von Diplom- und Masterstudien der Rechts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften.