Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist die Einhaltung einer Mindestaltersgrenze von sechzehn Jahren und des Höchstalters von fünfundzwanzig Jahren sowie der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse und körperlicher Fitness (ein Attest eines HNO-Arztes und das eines praktischen Arztes oder eines Sportarztes über den körperlichen Zustand sowie die körperliche Belastbarkeit des Studienanwärters/ der Studienanwärterin sind vorzulegen). Die Zulassungsprüfung dauert mehrere Tage und erfolgt in drei Abschnitten, wobei das Bestehen des vorangegangenen Abschnittes zur Teilnahme am nächsten Abschnitt berechtigt.