Die Zulassungsprüfung erfolgt in drei Abschnitten, wobei das Bestehen des vorangegangenen Abschnitts zur Teilnahme an der nächsten Runde berechtigt und bis zu fünf Tage in Anspruch nehmen kann, und dient der Überprüfung der Eignung in den Bereichen Bühnenpräsenz, Phantasie, Emotionalität und Kreativität (gleichzeitig wird die physiologische, motorische, sprachlich-stimmliche, musikalisch-rhythmische und intellektuelle Eignung getestet). Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist die Einhaltung einer Mindestaltersgrenze von siebzehn Jahren und des Höchstalters von 25 Jahren sowie der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.